Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/045

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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ergriffen. Unterm 15. Juli 1871 wurde dieser Recurs vom Minister als unbegründet verworfen, weil die Bestimmung des § 3 des Gesetzes vom 14. März 1845, wonach die Civilgemeinde die Kosten für außerordentliche Bedürfnisse einer Pfarrgemeinde in dem Maße herzugeben habe, als sie nach Abrechenung ihrer Kapitalschulden noch Gemeindevermögen besitzt, ganz klar sei und keinen Anhalt zu andern Beschränkungen gebe, als derjenigen, welche in dem Maße des Gemeindevermögens durch das Gesetz selbst gegeben sei. Ebensowenig enthielte der § 4 eine quantitative Beschränkung der Verpflichtung, da er nur von der Art, die Mittel zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu beschaffen, handele. Der Minister erklärte ferner, daß er damit einverstanden sei, daß bei der weitern Verhandlung und Entscheidung dieser Angelegenheit nach dem Rescript vom 5. Juli 1865 (Minist.-Bl. S. 245) zu verfahren und auf diesem Wege eine Festsetzung des Bauplanes, der Bauperiode, der von beiden betheiligten Civilgemeinden zu leistenden Beiträge und der Art der Beschaffung dieser Mittel herbeizuführen sei.

       Trotz der Ministerial-Entscheidung wurde ein anderes Motiv angewandt, den Bau noch weiter aufzuschieben. Das im Jahre 1856 angekaufte Grundstück wurde für den Bau der projektirten Kirche zu klein befunden und dies Motiv der Königlichen Regierung vorgetragen.

       Der Kirchenvorstand wurde von der Königl. Regierung aufgefordert, sich darüber zu äußern.

       Daraufhin ließ der Kirchenvorstand durch den Geometer Capellmann eine genaue Vermessung des Platzes vornehmen, durch welche nachgewiesen wurde, daß auf dem angekauften Platze sich eine Kirche ebensogroß wie die Marienkirche erbauen ließe.