Reichsabtei
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Der Begriff
Als Reichsabtei oder Reichskloster wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation solche Abteien bzw. Klöster bezeichnet, die wie die Reichsstädte in weltlichen Fragen unmittelbar dem Kaiser unterstanden.
Aus diesem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie genossen Immunität, waren keinem Fürsten lehnsabhängig und konnten selbst große Territorien erwerben, in denen sie Regierungsgewalt (Landeshoheit) hatten und meist auch die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausüben konnten. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich.[1]
GOV-Objekttyp
125 - Reichsabtei - {eng=imperial abbey, deu=Reichsabtei}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichsabtei,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Deutsche Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabtei