Deutsche und französische Kultur im Elsass/064

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Deutsche und französische Kultur im Elsass
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Bildunterschrift:
P. BRAUNAGEL: Wasch-Büglerinnen.

sozialen Einflusses auf völlig legalem Wege sich dienstbar. Gerade im Elsass treten die moralische Integrität und die Leistungen der deutschen Bureaukratie besonders hervor. Die Unbestechlichkeit des höheren Beamtentums steht in scharfem Gegensatz zu der in Frankreich so häufigen finanziellen Ausbeutung der amtlichen Stellung.

Wie stellt sich nun die politische Kultur der Deutschen dar, wenn wir ihre Leistungen im Elsass betrachten, wie haben die Monarchie und die Bureaukratie das Regiment in dem eroberten Lande eingerichtet und gehandhabt? — Die französische Verwaltungsorganisation blieb in der Hauptsache erhalten. Natürlich bedurfte man eines Ersatzes für die weggefallenen Centralbehörden Frankreichs. Abgesehen von den Organen des Reiches bilden heute der Statthalter, das Ministerium für Elsass-Lothringen und der Staatsrat solche Centralbehörden. Durch Einführung des Reichsbeamtengesetzes schuf sich die deutsche Bureaukratie das dem französischen Staatsrecht völlig mangelnde feste Beamtenrecht. Ferner wurden nach deutschem Vorbild die Befugnisse der untersten Verwaltungsinstanz, des Kreisdirektors, des Nachfolgers des französischen Unterpräfekten, bedeutend ausgedehnt und seine Stellung selbständiger gemacht.

Wegen[1] der so vergrösserten Geschäftslast und Verantwortlichkeit mussten die den früheren Arrondissements entsprechenden Kreise bedeutend verkleinert werden. Die Zahl der Kreisdirektionen und der Lokalverwaltungsbeamten erfuhr demgemäss[2] eine erhebliche Vermehrung. Die Verwaltung wurde im Gegensatz zu der in Frankreich bestehenden Centralisation lokalisiert. Die Abhängigkeit der Selbstverwaltungskörper von den Verwaltungsbehörden ist in der Hauptsache dieselbe geblieben wie zur französischen Zeit.


  1. GenWiki-Red.: Im Drucktext: "Entsprechend". Verändert nach Korrektur im Handexemplar des Verfassers.
  2. GenWiki-Red.: Im Drucktext: "dementsprechend". Verändert nach Korrektur im Handexemplar des Verfassers.