Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/451

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[450]
Nächste Seite>>>
[452]
Datei:Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


und Malmedy fand ich die seltene Wahlenbergia hederacea und Malaxis valudosus noch im September in großer Menge.

       Amel, (881) Amblave, später Ambele, Amblare, französisch Ambélre, ein Kirchdorf und Bürgermeistereiort mit 296 Einwohnern, 3 Stunden von Malmedy, 12 Stunden (7,89 Meilen) von Aachen entfernt. Es ist zum Theil in einem Thale des Amelbaches, zum Theil an einem rechten Zuflüßchen desselben gelegen, das hier in's Hauptthal einmündet. Der Wasserspiegel unter der Brücke zu Amel, über welche die Aachen-Luxemburger Straße führt, hat 1438 Fuß Seehöhe. Die Einwohner dieses Dorfes treiben Landwirtschaft, Holzhandel und bedeutenden Handel mit Mastochsen. In der Nähe von Amel sind Schiefergruben, welche nicht bloß Dachschiefer und Schiefertafeln, sondern auch gute Bausteine liefern. — Amblave war eine fränkische Villa. König Lothar I. schenkte im Jahre 851 dem Aachener Münsterstift den Zehnten daselbst, welche Schenkung Kaiser Arnulf im Jahre 888 bestätigte. Ambele hatte schon im 13. Jahrhundert eine Pfarrkirche, bei welcher der Abt von Stablo das Patronatrecht besaß. Amele gehörte zu dieser Zeit noch zum Zülpicher Dekanat, Distrikt Osninkgau, später aber zum Dekanat Malmedy. Vor der Fremdherrschaft gehörte Amel, Recht und Meyrode zur (Kaiserlich-Oesterreichisch-) Niederländischen Provinz Luxemburg, und während derselben zum Departement de l'Ourthe Arrondissement Malmedy, Canton St. Vith. Das Dorf Born auf einer kahlen Ebene des Eislings, an einem linken Zuflüßchen der Amel gelegen, hat eine Kapelle und gehört zur Pfarre und Bürgermeisterei Recht.